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In der ZPK-Herne unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe mit unserem bewährten Vorsorge- und Prophylaxe-Programm, modernsten Diagnosemethoden sowie mit allen wichtigen Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen und Bonusheft beim Zahnarzt.
Ab dem 6. Lebensmonat können bereits die ersten Früherkennungsuntersuchungen stattfinden und für Kinder ab dem 6. Lebensjahr können individualprohylaktische Maßnahmen halbjährlichen durchgeführt werden.
Bei den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in unserer Praxisklinik in Herne erhalten Kinder zudem auf spielerische Weise wertvolle Tipps zur Verbesserung der eigenen Mundhygiene und zu gesunder Ernährung, die der Grundstein langanhaltender Zahngesundheit sind.
Gibt es etwaige Befunde, werden sie in der Patientenakte vermerkt. Anschließend besprechen wir mit Ihnen ausführlich und mit verständlichen Worten das weitere Vorgehen.
Wir vereinbaren für anstehende Behandlungsschritte mit Ihnen einen separaten Folgetermin und klären im Vorfeld welche Maßnahmen dort durchgeführt werden sollen.
Sind Sie das erste Mal in unserer Praxisklinik in Herne oder leiden Sie unter Zahnarztangst, führen Sie unsere Zahnärzte in Herne zu Beginn der Untersuchung zunächst einfühlsam durch die einzelnen Behandlungsschritte und klären mit Ihnen alle entstehenden Fragen. Den Behandlungsverlauf und das Behandlungstempo passen wir dabei Ihren persönlichen Bedürfnissen an, um Ihre Angst auch nachhaltig zu lindern.
Je nach Mundgesundheit empfehlen wir eine halbjährliche, besser jedoch vierteljährliche Implantatreinigung, um Beläge und Zahnstein zu entfernen und das Entzündungs- und Infektionsrisiko nachhaltig zu minimieren.
Gesetzlich versicherte Erwachsene haben einen Anspruch auf halbjährliche Kontrolluntersuchungen sowie einmal pro Jahr auf die Entfernung von harten Zahnbelägen bzw. Zahnstein. Alle zwei Jahre ist zudem die Erstellung eines PSI (Parodontaler Sceening-Index) Teil der Kassenleistungen, bei dem die Tiefe der Zahnfleischtaschen ermittelt wird, um einer entstehenden Parodontitis vorzubeugen.
Für Kinder im Alter zwischen 6 und 18 Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen über die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen hinaus auch die Fissurenversiegelung der Molaren – das sind die Hauptmahlzähne – und die Individualprophylaxe. Die Individualprophylaxe umfasst im Rahmen der halbjährlichen Kontrolluntersuchungen die Erhebung und Beurteilung des Mundhygienestatus mittels eines individuellen Indexes (z. B. Anfärben der Zähne) sowie eine anschließende Mundgesundheitsaufklärung und Fluoridierung der Zähne.
Kindergarten- und Schulkinder bis einschließlich 11 Jahren profitieren zusätzlich von sog. „Gruppenprophylaxe“-Terminen, einer Gesundheitserziehung in denen unter Anleitung eine effektive häusliche Mundhygiene erlernt werden soll.
Für viele weitere zahnärztliche Angebote, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen – wie etwa professionelle Zahnreinigungen (PZR) – liegt es im Ermessen der Krankenkassen, unter welchen Bedingungen anfallende Kosten anteilig oder vollständig übernommen werden.
Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen bemisst sich grundsätzlich nach dem abgeschlossenen, individuellen Versicherungsvertrag und dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Dieser ist im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen nicht einheitlich geregelt, weshalb die Kostenübernahme und die eingeschlossenen Leistungen je nach Tarif variieren. Eine verbindliche Aussage lässt sich hier nicht treffen. Oftmals werden von privaten Krankenversicherungen jedoch zwischen 50 und 80 Prozent der Zahnarztkosten übernommen. Zur Klärung aller Fragen rund um das Thema Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte ihre Krankenversicherung.
Eine Bedingung für den Erhalt eines Bonushefts gibt es dabei nicht: Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch auf ein Zahnarzt-Bonusheft.
Das grundlegende System ist dabei ausgesprochen simpel: Mit einem Eintrag im Bonusheft bestätigt Ihr Zahnarzt, dass ein Kontrolltermin wahrgenommen und eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde.
Um einen Stempel sowie Datumsvermerk im Bonusheft zu erhalten, ist es für Versicherte über 18 Jahren notwendig, dass Sie mindestens einmal jährlich bei einer Vorsorgeuntersuchung waren.
Patienten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bekommen stattdessen halbjährlich, im Rahmen der sog. Individualprophylaxe, einen Stempel in ihr Bonusheft.
Bei einem lückenlosen Nachweis, dass Sie Ihre Vorsorgetermine in den vergangenen 5 bzw. 10 Jahren gewissenhaft wahrgenommen haben, erhöht sich der von den Krankenkassen gewährte Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 Prozent auf 70, bzw. maximal 75 Prozent.
Lückenloses Bonusheft | Eigenanteil | Zuschuss durch die GK |
0 bis 4 Jahre | 40 % | 60 % |
5 bis 9 Jahre | 30 % | 70 % |
> 10 Jahre | 25 % | 75 % |
Die Führung des Bonushefts liegt dabei vollständig in der Verantwortung des Patienten. Werden die vorgeschriebenen jährlichen bzw. halbjährlichen Untersuchungen nicht wahrgenommen, muss, um die Bonusregelung in Anspruch nehmen zu können, mit dem Sammeln der Stempel wieder „von vorne“ begonnen werden. Am besten bewahren Sie das kleine Bonusheft daher immer an einem Ort auf, an den Sie sich leicht erinnern, wenn der nächste Vorsorgetermin ansteht.
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