Was bedeutet inkompatibel?
Der Begriff inkompatibel bezeichnet im medizinischen Zusammenhang eine Unverträglichkeit von Medikamenten miteinander oder zwischen Medikamenten und dem Körper des Patienten. So kann auch Gewebe inkompatibel sein, zum Beispiel zu verpflanzten Organen. Auch in der Zahnmedizin kann Inkompatibilität eine große Rolle spielen. Hier kann zum Beispiel eine Inkompatibilität zwischen Zahnfüllungen und Zahn oder Zahnfleisch bestehen. In diesem Falle muss der Zahnarzt einen alternativen Zahnersatz auswählen, der nicht inkompatibel ist. Auch Allergien können Zahnersatz für Patienten inkompatibel machen, zum Beispiel wenn die (äußerst seltene aber mögliche) Allergie gegen Zahngold auftritt. Hier böten sich Alternativen aus Keramik, Kunststoff oder Amalgam an, um der Inkompatibilität Rechnung zu tragen und dennoch für einen adäquaten Zahnersatz zu sorgen.