Definition: Modellguss
Unter einem Modellguss verstehen Zahnmediziner einen herausnehmbaren Zahnersatz. Der Modellguss wird daher zur Restauration im Bereich der Zahntechnik gezählt. Dabei wird der Modellguss in einem Stück hergestellt und so in den Mundraum, als Zahnersatz, eingebracht. Befestigt wird die Prothese aus Modellguss dabei mit speziellen Klammern und Auflagen. Als Träger der Befestigung dienen die restlichen, noch im Zahnraum befindlichen natürlichen Zähne.
Angefertigt wird der Modellguss in der Regel aus einer Legierung aus Kobalt-Chrom-Molybdän. Auf dem Modellguss werden kann die künstlichen Zähne sowie die Prothesensättel befestigt. Zuvor wird ein genauer Abdruck der Zahnreihe und des Gebisses des Patienten angefertigt. In einem ersten Schritt stellt der Zahntechniker ein Modell des Gebisses aus Silikon oder Gel her, das als Prototyp gilt. Das daraufhin erstellte Duplikat besteht dann aus einer hitzebeständigen Masse, die in einem Ofen ausgehärtet wird. Das fertige Produkt wird als Modellguss bezeichnet.