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Zahnimplantate bedürfen stets einer individuellen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse eines Patienten. Eine „allgemeingültige“ Zahnimplantats-Lösung oder pauschale Antwort auf die häufig gestellte Frage “Was kosten Zahnimplantate?” existiert daher leider nicht. Die Unterschiede in der Vertragsgestaltung, insbesondere bei privaten Krankenversicherungen, sind dafür schlichtweg zu groß. Zudem sind die anatomischen Voraussetzungen für Zahnimplantate und damit auch der Implantationsbedarf von Mensch zu Mensch verschieden.
Damit Sie dennoch bereits vor Ihrer Beratung bei einem Implantologen einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten erhalten, haben wir Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zu den Kosten für Zahnimplantate sowie diverse Beispielrechnungen zusammengetragen. Außerdem finden Sie hier unseren Onlinerechner für Zahnimplantate, mit dem Sie die voraussichtlichen Kosten für verschiedene Implantatversorgungen ermitteln können.
Berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten für ein Einzelimplantat oder mehrere Zahnimplantate mit unserem benutzerfreundlichen Online-Rechner.
Die hier vorgestellten Beispielrechnungen treffen natürlich nicht pauschal für jeden Patienten zu, da die endgültigen Kosten auch von der Ausgangssituation, sprich dem Zahnstatus der Patienten sowie den individuellen Wünschen abhängen.
Das zahnärztliche Leistungsspektrum für implantatgetragenen Zahnersatz reicht vom Einzelzahnimplantat über die Versorgung größerer Lücken mit Zahnersatz auf mehreren Implantaten bis hin zum Totalersatz für zahnlose Kiefer. Die Kosten variieren dabei, je nach Implantattyp, stark. Eine aufwändigere Versorgung hin zur Vollversorgung, bei der jeder verlorene Zahn mit einem Implantat ersetzt werden muss, gestaltet sich etwa kostspieliger als eine Grundversorgung oder ein einzelnes Implantat. Hinzu kommen unter Umständen weitere Aufwände, wie knochenaufbauende Maßnahmen sowie die Kosten für dreidimensionale Planung, navigierte Chirurgie und Operationsschablone. Auch die verwendeten Materialien, der Arbeitsaufwand und Schwierigkeit der Operation fließen in die Kostenrechnung ein.
Ein genauer Kostenplan kann daher erst nach einem ausführlichen Gespräch und einer professionellen Befundaufnahme erstellt werden. Finanzielle Planungssicherheit bietet Ihnen unser Kostenvoranschlag in Schriftform. Die darin genannte Summe der Behandlungskosten für Ihre Zahnimplantate ist als verbindlicher Höchstbetrag zu verstehen, von dem auch Abweichungen nach unten denkbar sind.
Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten eine verbindliche Auskunft zu erteilen, geben wir unseren Patienten an dieser Stelle gerne ein paar Beispielrechnungen an die Hand, mit welchen Kosten in Standardfällen ungefähr zu rechnen ist. Vesicherungsleistungen sind in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt, da diese naturgemäß vom Versichertenstatus des Patienten abhängen.
Implantat | Kosten |
---|---|
Einzelzahnimplantat Seitenzahn | 1.600 – 2.450 € |
Einzelzahnimplantat Frontzahn | 1.700 – 2.850 € |
Implantatbrücke auf 2 Implantaten | 3.500 – 4.600 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 2 Implantaten plus Steg | 3.200 – 4.750 € |
Festsitzende Versorgung auf 4 Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer (All-on-4) | 9.000 – 10.000 € |
Festsitzende Versorgung auf 6 Implantaten bei Zahnlosigkeit pro Kiefer (All-on-6) | 12.000 – 13.000 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 4 Implantaten (Locatoren) | ~ 8.000 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 4 Implantaten (Teleskope) | 10.000 – 11.500 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Locatoren) | ~ 10.000 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Teleskope, Gaumenfrei) | 15.500 – 18.500 € |
Herausnehmbarer Zahnersatz bei Zahnlosigkeit auf 6 Implantaten (Teleskope, mit Gaumenbügel) | 14.000 – 16.000 € |
3D-Röntgenaufnahmen | 200 – 250 € |
* Die Beispielrechnungen geben die Gesamtkosten inkl. Honorar, Laborkosten und Materialien in einigen Standardfällen an, ohne Berücksichtigung von Vesicherungsleistungen. Einen genauen Kostenplan erstellen wir gerne nach einem ausführlichen, persönlichen Gespräch und der Befundaufnahme.
Der Preis für ein einzelnes Zahnimplantat variiert je nach Position des Implantats, der verwendeten Implantat-Art, Implantat-Material (bspw. Metall oder Keramik) sowie weiteren Faktoren wie dem chirurgischen Aufwand, wodurch eine allgemeine Antwort kaum möglich ist. Zur groben Orientierung lässt sich sagen, dass pro implantiertem Ersatzzahn durchschnittlich Kosten von circa 2.000 Euro anfallen, davon rund 1.000 Euro für das Implantat und 1.000 Euro für den darauf gesetzten Zahnersatz. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass ein Implantat mit prothetischem Aufbau im Durchschnitt circa 1800 € kostet.
Totalprothesen für zahnlosen Ober- oder Unterkiefer lassen sich auf verschiedene Arten realisieren, je nachdem, ob ein bestimmtes Implantat-System gewünscht beziehungsweise die Prothese als herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz gewünscht wird. Bei vollständiger Zahnlosigkeit sollte inkl. chirurgischen Aufwänden etwa von einem Preis von 8.000 bis 16.000 € pro Kiefer ausgegangen werden.
> Weitere Informationen zu festsitzendem & herausnehmbarem Zahnersatz auf 4 oder 6 Implantaten
Da es sich bei Zahnimplantaten um eine Privatleistung und nicht um eine Regelversorgung handelt, kann sich abhängig vom konkreten Einzelfall und Aufwand die Behandlungskosten stark unterscheiden. Hinzu kommen viele weitere Faktoren, welche bei der Berechnung der Kosten eine Rolle spielen:
Zahnimplantat Kosten: Welche Faktoren beeinflussen den Preis? |
---|
Anzahl der benötigten Implantate |
Art der Implantate und des Befestigungssystems |
Art des Zahnersatzes (herausnehmbar / festsitzend) |
Materialien für Implantat & Zahnersatz (Metallbasiert / Keramik) |
Eingesetzte Diagnostik- & Behandlungsverfahren (Bspw. DVT) |
Schwierigkeit des Eingriffs |
ggf. notwendiger Knochenaufbau (inkl. Knochenersatzmaterialien) |
ggf. Eigenbluttherapie (PRF-/L-PRF-Verfahren) |
Laborkosten |
erforderliche Voruntersuchungen & Nachbehandlungen |
Versicherungsstatus (Gesetzlich oder Privat versichert, Zahnzusatzversicherung) |
Ästhetische Ansprüche des Patienten |
Abhängig von der individuellen Diagnose können im Rahmen einer Zahnimplantat-Behandlung zusätzliche Kosten entstehen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Vorerkrankung besteht, die eine vorbereitende Behandlung erforderlich macht oder zusätzliche Knochensubstanz aufgebaut werden muss, um das Implantat sicher und fest im Kieferknochen zu verankern. Beispiele für eventuelle Zusatzkosten:
Zusatzleistung | Kosten |
---|---|
3D-Röntgen-Bilder (Digitale Volumentomographie) | ca. 150 – 250 € |
OP-Schiene / 3D-Bohrschablone | ca. 250 – 450 € |
Knochenaufbau | ca. 175 – 450 € |
Sinuslift | ca. 200 – 400 € |
Behandlung unter Vollnarkose | Individuell |
Zahnimplantate müssen eine hohe Langlebigkeit und Bioverträglichkeit aufweisen, da die Materialien langfristig im Kiefer bleiben und sich komplikationsfrei mit dem umliegenden Knochen verbinden sollen. Aus diesem Grund werden für Zahnimplantate gewebeverträgliche Materialien wie Titan (Reintitan) und Zirkoniumdioxid (Keramik) verwendet. Zahnimplantate aus Titan weisen eine hervorragende Bruchfestigkeit auf, während Keramik-Implantate sich durch eine besonders natürliche Ästhetik und hohe Bioverträglichkeit auszeichnen, wodurch Zirkoniumdioxid-Implantate auch für Patienten, die an Allergien oder Rheuma leiden, geeignet sind. Für Keramikimplantate fallen für gewöhnlich höhere Kosten an, wobei der preisliche Unterschied zwischen Titan- und Keramikimplantaten meist bei ca. 500 – 1.000 € pro Implantat liegt.
Für eine Empfehlung zwischen einer Zahnbrücke und einem Zahnimplantat muss beachtet werden, dass keine der Lösungen für alle Patienten gleichermaßen geeignet ist. Im Allgemeinen handelt es sich bei Zahnbrücken eine die schnellere und kostengünstigere Alternative, da Zahnbrücken in kürzerer Zeit, ohne operativen Eingriff umgesetzt werden können und die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen darstellen. Für eine Zahnbrücke müssen jedoch die – oftmals gesunden – Nachbarzähne beschliffen werden, um einen festen Halt für die Brücke herzustellen. Der verlorene Zahnschmelz kann anschließend nicht mehr nachgebildet werden. Zudem sind nicht alle Zähne gleich gut als Brückenpfeiler geeignet, beispielsweise im Frontzahnbereich. Zahnimplantaten sind nahezu unabhängig von der übrigen Zahnsituation und die wertvolle Zahnsubstanz der angrenzenden Zähne muss nicht angetastet werden. Die Entscheidung für eine Zahnbrücke oder ein Zahnimplantat sollte erst nach einer ausführlichen Anamnese mit Ihrem behandelnden Zahnarzt bzw. Implantologen fallen und von Ihrer individuellen Befundsituation abhängig gemacht werden.
> Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Gegenanzeigen von Zahnimplantaten
Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs einer Implantatbehandlung haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
> Weitere Informationen zum Ablauf einer Zahnimplantat-Behandlung
Seit 2005 ist das sogenannte Festkostenzuschuss-System in Kraft, bei dem sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem festgelegten Satz an den Kosten einer Implantat-Behandlung beteiligen. In Abhängigkeit von der Lückengebisssituation, also befundabhängig, werden Zuschüsse bewilligt, die den Eigenanteil reduzieren. Der Festzuschuss muss dafür durch das Einreichen eines vom behandelnden Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Krankenkasse noch vor der Behandlung beantragt werden. Wird die Behandlung von der Krankenkasse genehmigt, steht einer prothetischen Versorgung grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Können Sie zusätzlich durch ein über die vergangenen 5 bzw. 10 Jahre kontinuierlich geführtes Bonusheft vorweisen, dass Sie mindestens einmal jährlich bei einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung waren, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen um 20, bzw. 30%.
Verfügen Sie nur über ein sehr geringes Einkommen oder liegen bei Ihnen schwere Fehlbildungen, etwa in Folge einer Tumorerkrankung vor, gewähren Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen mitunter höhere Zuschüsse oder die Kosten werden vollständig übernommen.
Aktuelle Auskünfte zum einem Zuschuss zu den Behandlungskosten einer Zahnimplantation erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Im Leistungskatalog privater Krankenkassen ist die Kostenerstattung für eine Implantatbehandlung grundsätzlich vorgesehen. Die Höhe der privaten Krankenkassenbeteiligung hängt jedoch von der Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung und dem zwischen Krankenkasse und Patient geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Die Erstattungsleistung kann je nach Ausgestaltung des Vertrags zwischen 50 und 100 % der Gesamtkosten liegen. Je nach Honorarkosten und Laborkosten können die Erstattungssätze aber unterschiedlich sein.
Wir empfehlen Privatversicherten, den Behandlungs- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung einzureichen, um alle Fragen der Kostenübernahme noch vor Beginn der zahnmedizinischen Versorgung zu klären.
Über separat abgeschlossene Zusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsschutz um private Versicherungsleistungen ergänzen und erweitern. Aufgrund der Angebotsvielfalt in diesem Versicherungssegment, lassen sich bezüglich der Übernahme von Zahnersatz-Kosten keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Um die für Sie relevanten Details zur Kostenübernahme für Ihre neuen Zahnimplantate zu erfahren, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit Ihrer privaten Zusatzversicherung in Verbindung.
Mit einer Ratenzahlung zur Finanzierung der Zahnimplantat-Kosten ist eine umgehende Implantologie ohne sparen möglich. Langlebige Güter wie Immobilien, Möbel und Autos werden schließlich häufig über Kredite finanziert – mit dem Vorteil, sie so schon frühzeitig zu nutzen. Genauso dürfen Sie sich bei einem noch nicht ganz ausreichenden Stand Ihres Sparkontos dennoch bald über ein neues funktionsfähiges und wieder schön aussehendes Gebiss freuen.
Wir bieten Ihnen eine Ratenzahlungsmöglichkeit über unseren Partner Health Coevo AG an. Die Health Coevo AG bietet seit 15 Jahren zuverlässig und servicefreundlich Finanzierungslösungen rund um den Praxisalltag an.
Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
Faktor | Variante 1 | Variante 2 |
---|---|---|
Laufzeit | bis zu 12 Monate | 13 bis 72 Monate |
Mindestrate | 25€ | variabel* |
Effektiver Zinssatz | 0% | 9,9% |
Bearbeitungsgebühr | 0% | 1,5%** |
*Die Mindestrate richtet sich nach der Höhe der Gesamtrechnung
**Die Bearbeitungsgebühr von 1,5% bezieht sich auf den gesamten Rechnungsbetrag.
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